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Mietmangel durch Klimawandel: Gericht fordert Anpassung von Wohnungen an Starkregen

Die Folgen des Klimawandels machen auch vor Mietwohnungen nicht Halt. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte (Az. 16 C 157/21). Darin erreichte eine Mieterin, dass ihre Vermieterin die Entwässerung der Wohnung so instand setzen muss, dass bei Starkregen kein Wasser mehr eindringt.

Füße stehen auf nassem Boden, der Reflexionen zeigt.

In dem Fall ging es um eine Altbauwohnung im Berliner Souterrain. Seit 2016 kam es dort bei heftigen Regenfällen regelmäßig zu Überschwemmungen, da die Entwässerung für solche Wetterextreme nicht ausgelegt war. Die Mieterin verlangte erfolglos von der Vermieterin, durch Rückstausicherungen vorzubeugen. Also klagte sie.

Das Amtsgericht gab der Mieterin Recht. Zwar sei die Wohnung bei Anmietung ohne Rückstausicherungen vermietet worden. Ein Vermieter müsse eine Mietsache aber grundsätzlich "mangelsfrei" überlassen und instand halten (§§535 Abs. 1 Satz 2, 535 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Entscheidend war für die Berliner Richter, dass Starkregen in der Hauptstadt durch den Klimawandel zunimmt. Damit haben sich die "Umweltbedingungen" für die Wohnung verändert, wodurch ein "nachträglicher Mietmangel" entstanden ist. Die Mieterin kann eine zeitgemäße Wohnsituation erwarten, zu der eben auch gehört, dass keine Überflutungen auftreten.

Die Entscheidung ist ein Präzedenzfall. Vermieter können sich nicht mehr darauf berufen, ihre Gebäude seien bei Anmietung für damalige Bedingungen tauglich gewesen. Stattdessen müssen sie Instandsetzungen vornehmen, um Mietsachen an veränderte Umweltfaktoren wie häufigere Starkregen anzupassen. Anderenfalls liegt ein Mangel vor, der Mieter zu Mietminderungen bis hin zur Kündigung berechtigt.

Für Mieter mit Überflutungsproblemen ist das ein wichtiger Erfolg. Allerdings stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit, wenn aufwändige Maßnahmen nötig werden. Hier müssen wohl Gerichte künftig Einzelfallentscheidungen treffen. Klar ist aber: Den Folgen des Klimawandels kann sich kein Vermieter mehr verschließen.

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