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Immobilienmakler: Voraussetzungen & Fortbildung

Die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs als Immobilienmakler sind im Wesentlichen durch gesetzliche Regelungen definiert. Obwohl der Zugang zum Beruf keine spezifischen fachlichen Vorkenntnisse erfordert, unterliegt er seit der Einführung des "Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter" am 1. August 2018 bestimmten Anforderungen.

Persönliche Voraussetzungen

Die persönlichen Voraussetzungen, die ein Immobilienmakler erfüllen muss, betreffen hauptsächlich die Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Diese Aspekte sind in § 34c Abs. 2 GewO 
geregelt und beinhalten folgende Punkte:

Zuverlässigkeit:

  • Keine rechtskräftige Verurteilung wegen Verbrechen oder schwerwiegender Delikte wie Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung oder Steuerhinterziehung innerhalb der letzten fünf Jahre.
  • Keine betrieblichen Verfehlungen wie die unrechtmäßige Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Geordnete Vermögensverhältnisse:

  • Kein laufendes Insolvenzverfahren.
  • Keine Einträge im Schuldnerverzeichnis.

Fachliche Voraussetzungen

Es gibt keine formalen Anforderungen an Ausbildungsabschlüsse oder Prüfungen, um als Immobilienmakler tätig zu sein. Allerdings gelten einige indirekte Anforderungen:

  • Sachkenntnisse und Zuverlässigkeit: Das Fehlen von Grundkenntnissen kann im Verlauf der Gewerbeausübung festgestellt werden und unter Umständen zu einem Widerruf der Gewerbeerlaubnis führen.

Fortbildungs- und Informationspflicht: Immobilienmakler müssen sich regelmäßig weiterbilden. Die gesetzlichen Vorgaben sehen eine Fortbildungspflicht von 20 Stunden alle drei Jahre vor, die auch für Mitarbeiter gilt, die unmittelbar mit Maklertätigkeiten befasst sind.

Fortbildungs- und Informationspflichten

Seit dem 1. August 2018 ist die regelmäßige Weiterbildung gesetzlich vorgeschrieben, um die Qualität und Aktualität der Dienstleistungen zu gewährleisten.

Fortbildungspflicht

Umfang: 20 Stunden innerhalb von drei Jahren, verteilt nach eigenem Ermessen.

Betroffene Personen:

  • Gewerbetreibende Immobilienmakler.
  • Beschäftigte, die direkt mit Maklertätigkeiten befasst sind (z. B. Exposé-Erstellung, Kundenbetreuung).

Ausnahmen: Keine Ausnahmen für Teilzeitkräfte oder Elternzeit; die Verpflichtung gilt auch für geringfügig Beschäftigte.

Nachweise

Teilnahmezertifikate und Nachweise über Weiterbildungsmaßnahmen müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Eine behördliche Kontrolle kann jederzeit erfolgen, bei der die Nachweise vorzulegen sind.

Inhalte der Weiterbildung

Die Inhalte richten sich nach den Anforderungen der MaBV (§ 15b) und umfassen Themen wie:

  • Maklerrecht und Vertragsrecht.
  • Grundlagen der Immobilienfinanzierung und -bewertung.
  • Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht.
  • Umweltrecht und energetische Anforderungen.

Versicherungspflichten

Immobilienmakler sind gesetzlich nicht verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, im Gegensatz zu Verwaltern von Wohnimmobilien. Dennoch ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen, um sich gegen Schäden abzusichern, die durch berufliche Fehler entstehen könnten.

Mitgliedschaft in Verbänden

Eine Mitgliedschaft in Maklerverbänden wie dem IVD oder dem BVFI bietet zahlreiche Vorteile:

  • Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen.
  • Rechtliche Beratung und Netzwerkmöglichkeiten.
  • Vertrauensschaffende Maßnahmen gegenüber Auftraggebern.

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