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Porno-Dreh in Mietwohnung kein Kündigungsgrund

In einem Urteil hat das Amtsgericht Lüdinghausen entschieden, dass die Herstellung und Vermarktung von pornografischen Videos in einer Mietwohnung keine ausreichende Grundlage für eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter ist (Az. 4 C 76/18).

Frau liegt auf einem Bett, schaut in die Kamera und berührt nachdenklich ihre Lippen.

Ein Ehepaar nutzte die angemietete Wohnung zum Dreh pornografischer Videoclips, die sie online vermarkteten. In Einzelfällen wurden Szenen auf dem Balkon und sogar im Treppenhaus aufgenommen, wobei die Frau dort urinierte. Die Vermieterin, eine kirchliche Einrichtung, kündigte schließlich fristlos und hilfsweise fristgerecht.

Das Gericht wies die Räumungsklage der Vermieterin ab. Die Herstellung und Vermarktung der Clips in der Wohnung und auf dem Balkon stellten noch Wohngebrauch im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB dar, da diese Aktivitäten nach außen nicht in Erscheinung traten. Das Urinieren im Treppenhaus sei zwar eine Vertragsverletzung gewesen, rechtfertige aber mangels vorheriger Abmahnung keine fristlose Kündigung.

Das Gericht führte aus, dass eine Tätigkeit des Mieters, die nicht nach außen wahrzunehmen ist, vom Vermieter grundsätzlich hinzunehmen ist, selbst wenn es sich um geschäftliche oder gewerbliche Aktivitäten handelt (unter Hinweis auf BGH WuM 2009, 517; 2013, 349).

Eine Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) durch die Vermieterin scheiterte ebenfalls. Die Frage nach dem Familienstand der Mieter bei Vertragsschluss sei aufgrund des AGG und des Persönlichkeitsrechts unzulässig gewesen. Eine Aufklärungspflicht über die geplante Nutzung zur Pornografie habe nicht bestanden.

Mit diesem Urteil hat das AG Lüdinghausen eine wichtige Weichenstellung getroffen. Mieter können demnach ihre Wohnung faktisch für jegliche nicht nach außen dringende Tätigkeit nutzen, selbst wenn es sich um die Herstellung und Vermarktung von Pornografie handelt. Eine moralische Bewertung durch den Vermieter spielt dabei keine Rolle.

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