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Falsch abgestellte und rücksichtslos gefahrene E-Scooter: Wer haftet und was droht?

E-Scooter sind aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Doch falsch abgestellte Roller sorgen zunehmend für Ärger – insbesondere, wenn sie Gehwege blockieren und Fußgänger behindern. Zusätzlich verschärfen rücksichtslose Fahrweisen, wie überhöhte Geschwindigkeiten auf Gehwegen, unerlaubtes Befahren von Fußgängerzonen oder Radwegen in falscher Richtung sowie riskante Überholmanöver die Situation erheblich. Dies führt nicht nur zu gefährlichen Situationen, sondern zunehmend auch zu Unfällen mit Fußgängern und Radfahrern. Rechtlich betrachtet handelt es sich sowohl beim falschen Parken als auch bei rücksichtslosem Fahrverhalten um Verkehrsordnungswidrigkeiten, die für Nutzer und unter Umständen auch für Verleihfirmen ernste Konsequenzen haben können.

E-Scooter auf Gehweg in urbaner Umgebung bei Abenddämmerung

Rechtlicher Rahmen

Das Abstellen eines E-Scooters, der andere Verkehrsteilnehmer behindert, verstößt gegen § 1 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Zudem stellt es einen Halt- oder Parkverstoß im Sinne von § 25a Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) dar. Demnach kann der Halter eines Fahrzeugs zur Verantwortung gezogen werden, wenn der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann. Rücksichtsloses Fahren, wie zum Beispiel das Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen entgegen den Vorschriften, stellt ebenfalls einen Verstoß gegen die Grundregeln der StVO dar und kann Konsequenzen wie Bußgelder oder sogar Fahrverbote nach sich ziehen.

Gerichtliche Entscheidungen

Mehrere Gerichte haben bereits entschieden, dass Verleihfirmen für falsch abgestellte E-Scooter haften können:

  • Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main bestätigte mit Urteil vom 3. Juli 2024 (Az. 12 K 138/24.F), dass die Stadt berechtigt war, einer Verleihfirma 74 Euro für das Umparken eines auf einem Blindenleitsystem abgestellten E-Scooters zu berechnen.
  • Das Amtsgericht Ulm entschied am 25. Januar 2024 (Az. 3 C 975/23), dass Vermieter von E-Scootern auf Unterlassung in Anspruch genommen und abgemahnt werden können, wenn ihre Fahrzeuge wiederholt falsch abgestellt werden.
  • Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten stellte in einem Beschluss vom 6. September 2023 (Az. 297 OWi 812/23) fest, dass das Parken eines E-Scooters auf dem Gehweg, wodurch Fußgänger behindert werden, gegen § 1 Abs. 2 StVO verstößt und als Halt- oder Parkverstoß im Sinne von § 25a Abs. 1 StVG zu werten ist.
  • Das Amtsgericht Stuttgart stellte in seinem Beschluss vom 3. Juni 2023 (Az.: 20 OWi 1497/23) klar, dass E-Scooter grundsätzlich als Kraftfahrzeuge im Sinne des § 25a StVG gelten. Daher können Anbieter, sofern die Fahrer nicht festgestellt werden können, als Halter haftbar gemacht werden.

Auch zu rücksichtsloser Fahrweise liegen bereits Urteile vor:

  • Das Amtsgericht Dortmund verurteilte am 2. November 2023 (Az. 729 Ds – 124 Js 946/23 – 114/23) einen E-Scooter-Fahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Fahrer war mit 2,12 ‰ Blutalkohol unterwegs und verursachte einen Unfall. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe, entzog die Fahrerlaubnis und ordnete ein Fahrverbot an. Grundlage waren u. a. §§ 315c Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 1, 69 Abs. 1, 69a, 44 StGB.
  • Auch das Bayerische Oberste Landesgericht stellte klar, dass für E-Scooter-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten – die absolute Fahruntauglichkeitsgrenze liegt bei 1,1 Promille. Einem betroffenen Fahrer wurde in der Folge der Führerschein entzogen.

Bußgelder und Verantwortlichkeit

In der Praxis werden Bußgelder häufig den Verleihfirmen auferlegt, insbesondere wenn der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann. So wurden in Hamburg innerhalb eines halben Jahres über 1.000 Anzeigen wegen falsch abgestellter E-Scooter aufgenommen, mit Bußgeldern in Höhe von fast 56.000 Euro.

Allgemeine Situation in deutschen Städten

In vielen deutschen Städten haben sich falsch abgestellte und rücksichtslos gefahrene E-Scooter zu einem ernsten Problem entwickelt. Städte wie Hamburg, Berlin und Köln haben bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen, darunter die Einrichtung von Abstellverbotszonen, verstärkte Kontrollen durch Polizei und Ordnungsämter sowie teils drastische Erhöhungen der Bußgelder. Zudem wird vermehrt diskutiert, ob die Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden sollten, beispielsweise durch eine verpflichtende technische Kontrolle der Roller oder stärkere Sanktionen gegen Nutzer, die häufig auffällig werden. Ziel ist es, Nutzer und Anbieter zu einem verantwortungsvolleren Umgang zu bewegen und die Verkehrssicherheit sowie die Barrierefreiheit auf Gehwegen deutlich zu verbessern.

Fazit

Falsch abgestellte und rücksichtslos gefahrene E-Scooter stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko und Ärgernis dar. Nutzer und Anbieter müssen sich ihrer Verantwortung bewusst werden und konsequenter für die ordnungsgemäße Nutzung und Abstellung der E-Scooter sorgen. Nur so lässt sich ein sichereres und respektvolleres Miteinander im Straßenverkehr gewährleisten.

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