Immobilienmarkt 2025: Reformen, Klimaziele und Herausforderungen
Mietmarkt: Verlängerung der Mietpreisbremse und Reformen beim Wohngeld
Die Bundesregierung plant, die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB bis 2028 zu verlängern. Ziel bleibt es, den Anstieg der Mieten in begehrten Wohngebieten zu begrenzen. Mieter können weiterhin zu hohe Mieten rückwirkend melden und auf Erstattung pochen. Doch Kritiker monieren, dass die Regelung nicht die dringend benötigte Entlastung auf einem angespannten Wohnungsmarkt bietet.
Parallel dazu wird das Wohngeld umfassend reformiert. Die Einkommensgrenzen steigen, und das Antragsverfahren wird vereinfacht. Besonders Alleinerziehende profitieren von den Änderungen, was die soziale Absicherung für Haushalte mit geringem Einkommen erheblich verbessern könnte. Experten raten, die neuen Anspruchsregelungen rechtzeitig zu prüfen.
Sozialer Wohnungsbau: Die Rückkehr der Wohngemeinnützigkeit
Ein Meilenstein für den sozialen Wohnungsbau ist die geplante Wiedereinsetzung der Wohngemeinnützigkeit. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen können steuerliche Vorteile nutzen, sofern sie dauerhaft erschwinglichen Wohnraum anbieten. Dies markiert eine Rückkehr zu einer Regelung, die 1990 durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 8. Januar 1990 – 1 BvL 18/86) aufgehoben wurde. Die erneute Einführung soll den Aufbau sozialen Wohnraums beschleunigen.
Klimaschutz und Energieeffizienz: Strengere Vorgaben durch das GEG
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt ab 2025 eine Isolierpflicht für Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen vor. Eigentümer, die diese Vorschrift missachten, riskieren Bußgelder von bis zu 50.000 Euro (§ 108 GEG). Neben den rechtlichen Vorgaben bieten sich auch finanzielle Vorteile: Eine bessere Isolierung reduziert die Energiekosten erheblich.
Auch die Photovoltaik-Förderung steht vor einem Wendepunkt. Die Einspeisevergütung nach dem EEG könnte durch ein neues Modell ersetzt werden. Kritiker warnen, dass dies den Ausbau von Solaranlagen bremsen könnte. Hausbesitzer sollten prüfen, ob sie mit Eigenverbrauchskonzepten Kosten sparen und lokale Förderprogramme nutzen können.
Steuern und Abgaben: Grundsteuerreform und CO₂-Bepreisung
Ab 2025 wird die Grundsteuer nach einem neuen Modell berechnet, das den Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche und statistische Nettokaltmieten einbezieht. Während in Ballungszentren höhere Belastungen zu erwarten sind, können ländliche Regionen von der Reform profitieren. Vermieter dürfen die Grundsteuer weiterhin auf die Nebenkosten umlegen. Es lohnt sich, die Grundsteuerbescheide sorgfältig zu prüfen, um Fehler zu vermeiden.
Zusätzlich steigt die CO₂-Bepreisung gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) um 20 Prozent. Die Mehrkosten werden zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt, basierend auf dem energetischen Zustand des Gebäudes. Ein energetisch ineffizientes Haus belastet Vermieter zukünftig stärker.
Neubau: Effizienzhaus-40-Standard und Gebäudetyp E
Ab 2025 wird der Effizienzhaus-40-Standard für Neubauten verpflichtend. Dieser Standard setzt auf hohe Energieeffizienz und nachhaltige Bauweisen. Trotz erhöhter Baukosten machen staatliche Förderungen diesen Standard attraktiv. Langfristig profitieren Bauherren durch niedrigere Energiekosten und höhere Immobilienwerte.
Eine weitere Neuerung ist der vereinfachte Gebäudetyp E, der kostengünstiges Bauen fördern soll. Reduzierte Bauvorgaben bieten Flexibilität, während essentielle Standards wie Brandschutz gewahrt bleiben. Der Gebäudetyp E könnte den Wohnungsbau beschleunigen und so einen Beitrag zur Entspannung des Marktes leisten.
Prognosen für 2025: Marktpreise und Zinsentwicklung
Laut dem Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) werden die Immobilienpreise im Jahr 2025 um 2-3 Prozent steigen. Die Baufinanzierungszinsen könnten gemäß Prognosen der Deutschen Bank bei etwa 3,5 Prozent liegen. Diese Entwicklungen bedeuten Herausforderungen für Kaufinteressenten, während bestehende Immobilienbesitzer von der Preisstabilität profitieren können.
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